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   KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20   

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https://dejure.org/2021,39773
KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20 (https://dejure.org/2021,39773)
KG, Entscheidung vom 07.01.2021 - 10 U 1106/20 (https://dejure.org/2021,39773)
KG, Entscheidung vom 07. Januar 2021 - 10 U 1106/20 (https://dejure.org/2021,39773)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
    Unterlassungsanspruch bei Identifizierbarkeit aufgrund Drittberichterstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterlassung einer Wortberichterstattung und deren Bebilderung; Abwehr rechtsverletzender Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht nur durch einen unmittelbar Verletzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 27 O 582/19
  • KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.06.2019 - VI ZR 80/18

    Strafverfahrensbegleitende identifizierende Wort- und Bildberichterstattung:

    Auszug aus KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
    Wollte man den Kläger als durch die Untertitelung des Bildes betroffen ansehen, so könnte es der Beklagten gleichwohl nicht verwehrt werden, im Rahmen einer Berichterstattung über den Kampf von Opfern sexueller Gewalt diesen Beispielfall wie geschehen anzureißen und damit ein mögliches Fehlverhalten des Klägers zu thematisieren, und zwar ungeachtet der in diesem Wiederaufgreifen liegenden etwaigen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18 - Juris, Rn. 19).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, Urteil vom 18.06.2019 - VI ZR 80/18 -, BGHZ 222, 196-225, Rn. 20).

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
    Auf für die den Kläger - allenfalls - mittelbar in Bezug nehmenden Bebilderung kommt es bei der Abwägung mit kollidierenden Persönlichkeitsrechten auf das Gewicht des Informationsinteresses und auf die Weise an, in der die Berichterstattung einen Bezug zu Fragen aufweist, welche die Öffentlichkeit wesentlich angehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07 - Juris).
  • BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen

    Auszug aus KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
    Dabei genügt es grundsätzlich, wenn er für einen mehr oder minder großen Bekanntenkreis bzw. in der näheren persönlichen Umgebung erkennbar ist (BGH, Urt. v. 21.06.2005 - VI ZR 122/04 -, Rn. 10, Juris).
  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07

    Zerknitterte Zigarettenschachtel

    Auszug aus KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
    Es ergibt sich aus der oben zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs wie auch aus der von dem Kläger genannten Entscheidung in ZUM 2008, 957 (Urteil vom 05.06.2008 - I ZR 96/07), dass sich die Erkennbarkeit an der Identifizierungskraft der in der Berichterstattung selbst mitgeteilten Merkmale, an Übereinstimmungen im Lebens- und Berufsbild des Betroffenen mit den genannten Umständen festzumachen hat.
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
    Der Betroffene muss aber immer durch die Angaben in der Publikation selbst erkennbar sein (BVerfG, Beschluss vom 25.11.1999 - 1 BvR 348/98, 1 BvR 755/98 - Juris).
  • OLG Karlsruhe, 02.02.2015 - 6 U 130/14

    Schwer wiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung: Identifizierbarkeit eines

    Auszug aus KG, 07.01.2021 - 10 U 1106/20
    Die vom Kläger ins Feld geführte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 02.02.2015 - 6 U 130/14 - (Juris, dort Rn. 21) grenzt den beanstandeten Bericht wegen der darin enthaltenen Detailangaben von unspezifischen anderen Berichterstattungen deshalb ab, weil die dort vermittelten Detailangaben zu der Arztpraxis nicht anders zur Identifizierung beitragen als es der Name selbst geleistet hätte; es handelt sich dann letztlich um eine bloße Umschreibung.
  • LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21

    Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten:

    Dementsprechend findet eine Bedürfnisprüfung, ob eine Bebilderung veranlasst war, nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 09.04.2019 - VI ZR 533/16, juris Rn. 10; KG, Beschluss vom 07.01.2021 - 10 U 1106/20, juris Rn. 15).
  • LG Karlsruhe, 12.10.2023 - 22 O 6/23

    Persönlichkeitsrecht: Erkennbarkeit von Personen in einer Berichterstattung

    bb) Jedoch müssen sich die Umstände, die zur Identifizierung und damit Erkennbarkeit des Betroffenen führen, aus dem in Rede stehenden Artikel selbst ergeben; es reicht gerade nicht aus, wenn ein interessierter Leser die Identität durch eigene Recherchen ermittelt (OLG Köln, Urt. v. 14.06.2018 - 15 U 157/17, juris Rn. 27 ff.; KG, Beschluss v. 7.1.2021 - 10 U 1106/20, juris Rn. 5 ff.; BeckOK InfoMedienR/Söder, 41. Ed. 1.8.2023, BGB § 823 Rn. 75; a.A. wohl, allerdings ohne Begründung, OLG Karlsruhe, Urt. v. 2.2.2015 - 6 U 130/14, NJW-RR 2015, 670 Rn. 19).
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